Gründungszuschuss - Tragfähigkeitsbescheinigung inkl. fachkundige Stellungnahme für Agentur für Arbeit (Arbeitsagentur / Arbeitsamt)
Wir erstellen Dir Deine Tragfähigkeitsbescheinigung und fachkundige Stellungnahme für die Beantragung vom Gründungszuschuss bzw. Existenzgründerzuschuss (Agentur für Arbeit).
- Bundesweit für alle Branchen gültig.
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Wir erstellen Dir für den Gründungszuschuss Deine Tragfähigkeitsbescheinigung und fachkundige Stellungnahme
Professionelle Erstellung Deiner Tragfähigkeitsbescheinigung und fachkundigen Stellungnahme für Deinen Gründungszuschuss in 2024.
Eine große Hürde auf dem Weg in die Selbstständigkeit ist oft die Beantragung des Gründungszuschusses, insbesondere die Erstellung einer Tragfähigkeitsbescheinigung und einer fachkundigen Stellungnahme. Diese Dokumente sind wichtig, um zu beweisen, dass Dein Businessplan nicht nur innovativ, sondern auch wirtschaftlich tragfähig ist.
Genau hier kommen wir ins Spiel: Mit unserer jahrelangen Expertise und Erfahrung in der Welt der Unternehmensgründung stehen wir Dir zur Seite, um Deinen Traum von der Selbstständigkeit Wirklichkeit werden zu lassen.
Individuelle Betreuung und Expertise
Wir wissen, dass jeder Gründer und jedes Geschäftskonzept einzigartig ist. Deshalb bieten wir eine individuelle Betreuung an, die speziell auf Deine Bedürfnisse und Dein Geschäftsmodell zugeschnitten ist. Unser Team aus erfahrenen Beratern nimmt sich die Zeit, Deinen Businessplan detailliert zu analysieren und auf seine Tragfähigkeit zu prüfen. Wir verstehen, dass der Prozess der Gründungszuschussbeantragung umfangreich und manchmal entmutigend sein kann. Deshalb sind wir hier, um diesen Prozess für Dich so reibungslos und verständlich wie möglich zu gestalten.
Transparenter und kommunikativer Ansatz
Im Gegensatz zu vielen anderen Dienstleistern, die eine Tragfähigkeitsbescheinigung ohne direkte Kommunikation mit dem Gründer erstellen, legen wir großen Wert auf einen transparenten und kommunikativen Ansatz. Wir haben oft gehört, dass Tragfähigkeitsbescheinigungen abgelehnt wurden, ohne dass vorher ein Gespräch mit dem Gründer stattfand. Bei uns gibt es das nicht. Wir glauben, dass eine offene und ehrliche Kommunikation der Schlüssel zum Erfolg ist.
Zusammenarbeit und Problemlösung
Sollte Dein Businessplan Fehler oder Lücken aufweisen, kontaktieren wir Dich umgehend, um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Unser Ziel ist es, Dich in jeder Phase des Prozesses zu unterstützen und sicherzustellen, dass Dein Businessplan die bestmögliche Chance auf Erfolg hat. Unsere Erfolgsbilanz spricht für sich: Bislang waren alle unsere Beratungen erfolgreich, und wir haben zahlreichen Gründern geholfen, ihren Traum von der Selbstständigkeit zu verwirklichen.
Langfristige Unterstützung
Unsere Unterstützung endet nicht mit der Erstellung der Tragfähigkeitsbescheinigung und der fachkundigen Stellungnahme. Wir sind hier, um Dich auch nach der Beantragung des Gründungszuschusses zu begleiten. Ob es um weitere Beratung, Unterstützung bei der Geschäftsentwicklung oder einfach um eine zweite Meinung geht – wir lassen Dich nicht alleine.
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Gründungszuschuss
Profitiere vom Gründungszuschuss für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit heraus. Der Existenzgründerzuschuss muss nicht zurück gezahlt werden und ist für Gründer besonders attraktiv.
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Hohe Erfolgsquote von fast 100%. Bundesweit für alle Branchen und Rechtsformen gültig. Innerhalb von drei Werktagen erstellt, bei Express auch innerhalb von 24 Stunden (Mo.-Fr.)
Was ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Fördermaßnahme der Bundesagentur für Arbeit, die speziell darauf ausgerichtet ist, Arbeitslose bei der Verwirklichung ihres Traums von der Selbstständigkeit zu unterstützen. Dieses Förderprogramm ist besonders attraktiv, da der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden muss. Der Gründungszuschuss richtet sich an Personen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) haben und eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchten.
Die wichtigsten Voraussetzungen für den Erhalt des Gründungszuschusses sind ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen auf ALG I und die persönliche Eignung für die Selbstständigkeit. Um diese Eignung nachzuweisen, ist eine fachkundige Stellungnahme erforderlich. Der Antrag auf den Gründungszuschuss wird individuell von einem Arbeitsvermittler der Bundesagentur für Arbeit geprüft und entschieden.
Zusätzlich zu dieser finanziellen Unterstützung bietet die Arbeitsagentur kostenfreie Coaching-Angebote für Gründer, die durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gefördert werden. Diese zusätzlichen Angebote können wichtig sein, um den Übergang in die Selbstständigkeit erfolgreich zu gestalten.
Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
Die Höhe des Gründungszuschusses hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere von der Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I. Für die ersten sechs Monate der Selbstständigkeit gewährt das Arbeitsamt einen monatlichen Zuschuss in Höhe des zuvor gezahlten ALG I für den Lebensunterhalt sowie zusätzlich pauschal 300 Euro für die soziale Absicherung.
Für weitere neun Monate kann eine Verlängerung des Zuschusses über 300 Euro monatlich beantragt werden, was die Gesamtförderdauer auf 15 Monate erhöht. Die genaue Berechnung des Gründungszuschusses basiert auf dem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen der vergangenen 12 Monate, dem Arbeitsort, der Lohnsteuerklasse und weiteren Faktoren.
In der Praxis beläuft sich der Gründungszuschuss für die meisten Gründer häufig auf einen Betrag zwischen 10.000 und 15.000 Euro. Dieser Betrag ist oft eine wichtige finanzielle Unterstützung in der Anfangsphase der Selbstständigkeit.
Wieso brauche ich für den Gründungszuschuss eine Tragfähigkeit / fachkundige Stellungnahme?
Eine Tragfähigkeitsbescheinigung oder fachkundige Stellungnahme ist ein wesentlicher Bestandteil des Antragsprozesses für den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit. Diese Bescheinigung wird von einer anerkannten fachkundigen Stelle, wie der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Unternehmensberatung oder Steuerberater ausgestellt. Sie bestätigt, dass Dein Geschäftskonzept wirtschaftlich tragfähig ist und somit eine realistische Aussicht auf Erfolg hat.
Die Tragfähigkeitsbescheinigung dient als Nachweis dafür, dass Du Dein Gründungsvorhaben gründlich geplant hast und dass es auf soliden finanziellen Schätzungen und realistischen Marktanalysen basiert. Sie zeigt, dass Du die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, um Dein Unternehmen erfolgreich zu führen.
Diese Bescheinigung ist für die Arbeitsagentur ein wichtiges Kriterium, um die Erfolgsaussichten Deines Unternehmens zu bewerten und zu entscheiden, ob der Gründungszuschuss gewährt wird. Sie bietet eine zusätzliche Sicherheit sowohl für die Agentur als auch für Dich als Gründer.
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Warum wir Deine Experten sind für den Gründungszuschuss
Als fachkundige Stelle und Gründungsexperte sind wir Dein richtiger Ansprechpartner für den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit bzw. der Arbeitsagentur.
Deine Vorteile
Eine kurze Übersicht, welche Vorteile Du bei uns bei der Beantragung Deiner Tragfähigkeitsbescheinigung hast.
kostenlose Verschwiegenheitserklärung
Du erhältst zu Beginn des Auftrags von uns eine unterschriebene Verschwiegensheitserklärung. Deine Geschäftsidee und Planung behandeln wir hochvertraulich. Wir gehören zu den ersten Anbietern, die dies (kostenfrei) als Standard anbieten.
kostenlose Korrekturschleifen
Nichts ist immer sofort perfekt. Sollte Deine Planung nicht tragfähig sein, beraten und unterstützen wir Dich. Tatsächlich berechnen wir keine Extrakosten dafür. Bis zu drei Korrekturschleifen sind kostenlos, mehr wurden auch nie benötigt :-).
schnelle Bearbeitung
Wir hören öfters von Gründern, dass die Beantragung der Tragfähigkeitsbescheinigung bei IHK & Co. inkl. Terminvergabe teilweise bis zu drei Wochen dauern kann. Bei uns dauert es maximal drei Werktage, sofern alles vollständig und korrekt ist.
kostenlose Nachberatung
Als erfahrene Unternehmens- und Gründungsberatung bieten wir ein kostenloses Nachgespräch (15 Minuten) an. Hier erhältst Du wertvolle Tipps zu Deiner Gründung und welche häufigen Fehler Du als Gründer unbedingt vermeiden solltest.
Auszug unserer Kundenstimmen
Deine Tragfähigkeit und fachkundige Stellungnahme für den Gründungszuschuss
Profitiere von unserer Expertise und beantrage jetzt Deine Tragfähigkeit
Standard
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Tragfähigkeitsbescheinigung inkl. fachkundige Stellungnahme
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15 Min. kostenloses Analysegespräch & Gründungstipps
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3 Werktage (Mo.-Fr.)
Express 24Std.
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Tragfähigkeitsbescheinigung inkl. fachkundige Stellungnahme
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15 Min. kostenloses Analysegespräch & Gründungstipps
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Häufige Fragen zur Tragfähigkeitsbescheinigung / Fachkundige Stellungnahme beim Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Förderung, die von der Agentur für Arbeit (auch Arbeitsamt oder Arbeitsagentur genannt) bereitgestellt wird, um Arbeitslose bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zu unterstützen. Dieses Förderprogramm dient als Anreiz und Unterstützung für den Übergang in die Selbstständigkeit.
Der Gründungszuschuss wird an Existenzgründer gezahlt, die Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und sich selbstständig machen möchten. Er soll dazu beitragen, das Einkommen der Gründer in der kritischen Anfangsphase der Selbstständigkeit zu sichern und zu stabilisieren. Der Gründungszuschuss ist eine wesentliche Hilfe für Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus den Schritt in die Selbstständigkeit wagen und dabei finanzielle Unterstützung bei der Existenzgründung benötigen.
Der Gründungszuschuss und das Einstiegsgeld sind beides staatliche Förderungen, die arbeitslosen Gründungswilligen den Start in die Selbstständigkeit finanziell erleichtern sollen. Sie unterscheiden sich jedoch in einigen wesentlichen Punkten:
Zielgruppe und Voraussetzungen:
- Der Gründungszuschuss richtet sich an Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG I) und setzt voraus, dass noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I vorhanden sind und die Existenzgründung als hauptberufliche Tätigkeit geplant ist. Hier ist die Agentur für Arbeit (auch Arbeitsagentur oder Arbeitsamt genannt)
- Das Einstiegsgeld hingegen ist für Bezieher von Bürgergeld (früher oder Arbeitslosengeld II oder ALG II) gedacht und wird beim Jobcenter beantragt. Es kann für maximal 24 Monate gezahlt werden und richtet sich nach individuellen Bewertungskriterien wie der Größe der Bedarfsgemeinschaft und der Dauer der Arbeitslosigkeit.
Höhe und Dauer der Förderung:
- Der Gründungszuschuss unterteilt sich in zwei Phasen: In der ersten Phase (sechs Monate) erhalten Existenzgründer eine monatliche Förderung in Höhe ihrer individuellen ALG-I-Regelleistung sowie zusätzlich eine Sozialversicherungspauschale von 300 Euro. In der zweiten Phase (neun Monate) wird nur die Sozialversicherungspauschale gezahlt.
- Beim Einstiegsgeld variiert die Höhe der Förderung je nach Bemessungsart. Bei der pauschalen Bemessung beträgt der Zuschuss maximal 50 % der Regelleistung, während bei der einzelfallbezogenen Bemessung bis zu 75 % des ALG-II-Regelsatzes als Förderung gewährt werden können.
Zusätzliche Fördermöglichkeiten:
- Neben dem Einstiegsgeld können Gründer auch den Investitionszuschuss beantragen, der einmalig 5.000 Euro für die Beschaffung von Sachmitteln bietet und nicht zurückgezahlt werden muss.
- Beim Gründungszuschuss gibt es keine vergleichbare zusätzliche Förderung für Investitionen.
Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung:
- Sowohl für den Gründungszuschuss als auch für das Einstiegsgeld ist die Erstellung eines professionellen Businessplans erforderlich. Dieser sollte unter anderem einen Finanzplan, eine Beschreibung der Existenzgründung, einen Lebenslauf, einen Rentabilitätsplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung enthalten.
- Die Tragfähigkeitsbescheinigung, die von einer fachkundigen Stelle erstellt wird, bestätigt die Wirtschaftlichkeit einer Geschäftsidee und ist sowohl für das Einstiegsgeld als auch für den Gründungszuschuss notwendig.
Fazit: Obwohl der Gründungszuschuss und das Einstiegsgeld beide darauf abzielen, die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus zu fördern, unterscheiden sie sich in ihren Zielgruppen, Voraussetzungen, Förderhöhen und -dauern sowie in den zusätzlichen Fördermöglichkeiten.
Nein, eine Kombination von Gründungszuschuss und Einstiegsgeld ist nicht möglich. Du musst eine Entscheidung zwischen diesen beiden Förderprogrammen treffen, basierend auf Deinen persönlichen Umständen und Deiner spezifischen Berechtigung. Der Gründungszuschuss und das Einstiegsgeld sind beide darauf ausgerichtet, den Übergang in die Selbstständigkeit zu erleichtern, jedoch mit unterschiedlichen Zielgruppen im Fokus.
Der Gründungszuschuss richtet sich an Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen und sich selbstständig machen möchten. Er bietet finanzielle Unterstützung in den ersten Phasen der Selbstständigkeit und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, wie einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I.
Das Einstiegsgeld hingegen ist für Empfänger von Bürgergeld (früher auch Arbeitslosengeld II oder ALG II genannt) gedacht, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen wollen. Es dient als zusätzliche finanzielle Unterstützung über das Bürgergeld hinaus und wird individuell berechnet, basierend auf verschiedenen Faktoren wie der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft.
Um den Gründungszuschuss erfolgreich zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen sind wichtig, damit die Förderung denjenigen zugutekommt, die sie am meisten benötigen und die eine realistische Chance auf Erfolg in der Selbstständigkeit haben.
Wesentliche Voraussetzungen für den Gründungszuschuss:
Arbeitslosengeld I Bezug: Du musst zum Zeitpunkt der Existenzgründung Arbeitslosengeld I beziehen oder Anspruch darauf haben. Das ist die Grundvoraussetzung für den Gründungszuschuss.
Restanspruch auf Arbeitslosengeld I: Zum Zeitpunkt der Gründung musst Du noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen haben. Dies stellt sicher, dass die Förderung Personen zugutekommt, die sich in der Übergangsphase von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit befinden.
Hauptberufliche Selbstständigkeit: Deine geplante Selbstständigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden. Das bedeutet, dass sie den Schwerpunkt Deiner beruflichen Tätigkeit darstellen und mehr als 15 Stunden pro Woche umfassen muss.
Persönliche und fachliche Eignung: Du musst gegenüber der Agentur für Arbeit Deine persönliche und fachliche Eignung als Existenzgründer für die Selbstständigkeit nachweisen. Dies kann durch entsprechende Qualifikationen, Berufserfahrung oder durch die Teilnahme an Existenzgründungsseminaren erfolgen.
Wirtschaftliche Tragfähigkeit des Geschäftskonzepts: Ein entscheidender Punkt ist die wirtschaftliche Tragfähigkeit Deines Geschäftskonzepts. Diese muss durch eine fachkundige Stellungnahme bestätigt werden. Fachkundige Stellen können beispielsweise Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Steuerberater oder Unternehmensberater (wie wir 😃) sein.
Businessplan: Ein detaillierter und gut durchdachter Businessplan ist erforderlich. Dieser sollte Deine Geschäftsidee, Marktanalyse, Finanzplanung und Strategie umfassend darlegen.
Weitere Unterlagen: Zusätzlich zum Businessplan und der Tragfähigkeitsbescheinigung können weitere Unterlagen wie Lebenslauf, Nachweise über Qualifikationen und Erfahrungen sowie ggf. Genehmigungen erforderlich sein.
Diese Voraussetzungen sind darauf ausgerichtet, sicherzustellen, dass der Gründungszuschuss effektiv eingesetzt wird, um nachhaltige und erfolgversprechende Unternehmensgründungen zu fördern.
Nein, eine Kombination von Einstiegsgeld und Gründungszuschuss ist leider nicht möglich. Als angehender Unternehmer musst Du eine Entscheidung zwischen diesen beiden Förderprogrammen treffen, basierend auf Deinen persönlichen Umständen und Deiner spezifischen Berechtigung.
Beide Programme zielen darauf ab, den Übergang in die Selbstständigkeit zu erleichtern, sprechen jedoch unterschiedliche Gruppen an. Während der Gründungszuschuss vor allem für Personen gedacht ist, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen und noch Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, richtet sich das Einstiegsgeld an Empfänger von Bürgergeld (Arbeitslosengeld II), die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten.
Es ist empfehlenswert, dass Du Dich umfassend über die Kriterien, Vorteile und Einschränkungen Deiner Fördermöglichkeit als Existenzgründer informierst.
Dein Businessplan ist das Fundament Deiner Existenzgründung und spielt eine ausschlaggebende Rolle bei der Beantragung des Gründungszuschusses bei der Agentur für Arbeit. Er muss nicht nur detailliert und umfassend sein, sondern auch eine klare und überzeugende Präsentation Deiner Geschäftsidee bieten. Beginne mit einer genauen Beschreibung Deines Vorhabens: Was ist das Ziel Deines Unternehmens, welche Produkte oder Dienstleistungen bietest Du an, und was macht Dein Angebot besonders?
Ein Teil Deines Businessplans ist die Markt- und Wettbewerbsanalyse. Hier analysierst Du den Markt, in dem Du tätig sein möchtest, gründlich. Wer sind Deine Zielkunden? Welche Bedürfnisse haben sie, und wie plant Dein Unternehmen, diese zu erfüllen? Genauso wichtig ist die Analyse Deiner Konkurrenz: Wer sind Deine Wettbewerber, welche Strategien verfolgen sie, und wie kannst Du Dich von ihnen differenzieren?
Ein weiteres Thema ist Dein Marketingplan. Hier legst Du fest, wie Du Deine Zielgruppe erreichen und überzeugen möchtest. Welche Marketingkanäle sind am besten für Dein Geschäft geeignet? Wie sieht Dein Budget für Marketingmaßnahmen aus? Welche Botschaften möchtest Du kommunizieren, und wie passen diese zu Deiner Markenidentität?
Der Finanzplan ist ebenfalls ein wichtiger Teil Deines Businessplans. Er sollte eine ausführliche Darstellung Deiner erwarteten Einnahmen und Ausgaben beinhalten, einschließlich Startkapitalbedarf, laufenden Betriebskosten, Umsatzprognosen und Rentabilitätsanalysen. Ein gut durchdachter Finanzplan demonstriert, dass Du ein Verständnis für die finanziellen Themen Deines Unternehmens hast.
Zusätzlich zu Deinem Businessplan sind Nachweise über Deine Qualifikationen und Erfahrungen von Bedeutung. Diese dokumentieren, dass Du über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um Dein Unternehmen erfolgreich zu leiten. Dazu zählen Zeugnisse, Zertifikate, Referenzen oder auch praktische Erfahrungen.
All diese Unterlagen zusammen ermöglichen es der fachkundigen Stelle, eine Bewertung Deines Geschäftskonzepts vorzunehmen. Sie sind entscheidend, um die Tragfähigkeitsbescheinigung zu erhalten, die wiederum für die Beantragung des Gründungszuschusses unerlässlich ist. Ein gründlich ausgearbeiteter Businessplan, ergänzt durch Nachweise Deiner Qualifikationen und Erfahrungen, ist somit Dein Schlüssel zum Erfolg.
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